Antrag / Anfrage / Rede
Antrag: Erarbeitung einer Gestaltungssatzung
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit einem Beratungsgremium bis Mitte 2016 eine Gestaltungssatzung zu erarbeiten.
Begründung:
Das Bewusstsein bei Bauherren im Bereich der historischen Kernstadt, auf das historische Stadtbild zu achten und sich an bisher,,allgemeingültige" Vorgaben zu halten, rückt immer mehr in den Hintergrund. Dementsprechend ist es erforderlich eine Gestaltungssatzung zur Erhaltung des historisch gewachsenen Stadtbilds und der harmonischen Einfügung von Neubauten zu fassen.
Folgende Punkte sollten in der Neufassung enthalten sein:
1. Parzelle: die Parzellenstruktur ist zu erhalten
2. Strassenraum: Angaben zu Straßenbelag, Möblierung, Begrünung, Beleuchtung
3. Parken: Gestaltung von Parkflächen, Fahrradständern, Zielsetzung für den ruhenden Verkehr, Einfahrten für Tiefgaragen etc. und kein Parken im Erdgeschoss
4. Fassade: Fenster, Schaufenster, Eingangstüren (Materialauswahl) Farbgestaltung, Putzoberfläche etc.
5. Dachkonstruktion/-gestaltung, Vorgaben zu Dachflächenfenstern, Dacheinschnitten, Gauben, Dachdeckung, Kaminen
6. Werbeanlagen (ersetzt die bisherige Werbeanlagensatzung)