Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

Pflegenotstand abwenden – Ungeimpfte weiter beschäftigen

ÖDP Fraktion plädiert für pragmatische Lösung

Zur ersten Fraktionssitzung im neuen Jahr stand die vom Bundestag beschlossene Impfpflicht für alle Beschäftigten im Gesundheitsbereich auf der Tagesordnung. Von den Ärzten, Arzthelferinnen, Krankenschwestern, Pflegern, Hebammen, Reinigungspersonal bis hin zu den Büroangestellten müssen bis zum 16. März 2022 alle die Grundimmunisierung per Impfung gegen das Sars Cov 2-Virus erhalten haben. Einige Beschäftigte, die diesen Nachweis noch nicht vorlegten, haben bereits von ihren Arbeitgebern ein Schreiben erhalten mit der Ansage, dass sie ohne Impfnachweis von der Arbeit freigestellt würden und die Arbeitsstätte nicht mehr betreten dürften.

Die Folgen für die bereits seit Jahren angespannte Situation in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wäre fatal, wenn zum März 2022 circa 10-20% der Pflegkräfte und weiteres Personal aufgrund der Impfpflicht ihrer Arbeit den Rücken kehren, gab Kreisrat Lorenz Heilmeier zu Bedenken. Diese Kräfte können nicht einfach mal so auf die Schnelle ersetzt werden. Kreisrätin Renate Hanglberger stellte fest, dass die nicht geimpften Kräfte gemeinsam mit den geimpften Kollegen und Kolleginnen vom Anfang der Pandemie bis heute stets sehr verantwortungsvoll ihren Dienst zum Wohle der Kranken und Pflegebedürftigen in den verschiedensten Einrichtungen mit großem Einsatz und mit bestmöglichen Hygienekonzepten geleistet haben. Wenn jemand den Umgang mit krankmachenden Keimen und Viren von der Pike auf gelernt hat, dann seien dies unsere Ärzte und unsere Fachkräfte für Gesundheit und Pflege, betonte Kreisrätin Marianne Pritscher. Das neue Infektionsschutzgesetz biete jedoch aus Sicht der ÖDP-Fraktion auch einen gangbaren Weg, um den Pflegenotstand abzuwenden. Der Paragraf 20 a, Absatz zwei des Infektionsschutzgesetzes betreffe alle Arbeitnehmer im Gesundheitsbereich, die ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis innehaben. Wenn der Arbeitgeber gegenüber dem Gesundheitsamt die Unabkömmlichkeit seiner nicht geimpften Arbeitnehmer aufzeigt, könne das Gesundheitsamt die Weiterbeschäftigung nach Prüfung des Falles erlauben. Lorenz Heilmeier, auch Mitglied im Landshuter Kommunalunternehmen für Medizin (Lakumed), gab bekannt, dass er zeitnah einen gleichlautenden Antrag für die Landkreis-Krankenhäuser einbringen werde und aufgrund der Dringlichkeit des Themas eine Sondersitzung für das Gremium beantragen werde.

Zurück

ÖDP – ökologisch und sozial

Engagement unterstützen!